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Die Veränderung ist da - ziehen wir mit?


Beat Wenger

Das neue Berufsbildungsgesetz ist eingeführt. In der Geschichte der schweizerischen Berufsbildung kann man zum ersten Mal von einem eigentlichen Bildungsgesetz sprechen. Das bisher gültige BBG glich eher einer Subventionsgesetzgebung. Jeder junge Mensch muss sich darauf verlassen dürfen, nach Abschluss der Schulzeit eine Berufsausbildung beginnen zu können. Diese Möglichkeit sicher zu stellen, ist eine zentrale Verpflichtung von Bund und Kantonen, aber auch von der Wirtschaft. Da nun der direkte Übergang von der Schulzeit in eine Ausbildung vielfach wegen des unzureichenden Angebots an Ausbildungsplätzen für einen zunehmend grösseren Anteil der eher lernschwächeren Jugendlichen erschwert ist, wurden einige Rahmenbedingungen der Berufsbildung überdacht, damit die Situation für viele junge Menschen sich verbessern kann. Neue Qualifikationsbedürfnisse für veränderte Anforderungen zwingen uns, auch über die Erweiterung von traditionellen Berufsbildern und über die Schaffung von neuen Berufsfeldern nachzudenken.
Das Aneignen von beruflichen Kompetenzen und Erlangen von beruflichen Qualifikationen hat die Aufgabe, die Fähigkeiten des Einzelnen zu entfalten und zu aktiven Teilnehmern an unserer Gesellschaft und Kultur vorzubereiten. Im Rahmen unseres bisher bewährten dualen respektive trialen Bildungssystems, bei welchem die Berufsschulen, die Lehrbetriebe und die Einführungskurse gemeinsam die Verantwortung für die fachliche Absicherung und auch für die Existenz des Einzelnen im Berufsleben übernehmen, muss nun die Frage des ausgewogenen Fachkräftenachwuchses neu diskutiert werden.

Die gegenwärtige Situation in einem deregulierten Markt könnte wie folgt zusammengefasst werden:

  • Es zeichnet sich ein Engpass bei der jungen Generation bezüglich Vermittlung von Lehrstellen ab, weil es immer weniger Lehrbetriebe gibt, die den gesamten Ausbildungsumfang - bedingt durch die zunehmende Spezialisierung - nach festgelegten Ausbildungsbestimmungen anbieten können.
  • Dieser Engpass wird begünstigt, mit dem zunehmenden Abbau von Ausbildungsplätzen in der Wirtschaft, weil die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe unter anderem auch aus Kostengründen abnimmt.
  • Der strukturelle Wandel in der Wirtschaft hat die quantitative Bedeutung vieler Ausbildungsberufe gemindert. Gleichzeitig nimmt die Anzahl neu definierter Berufe, welche bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung (u.a. Spezialisierung) oft als „Splitterberufe" mit wenig Ausbildungsplätzen gelten, stetig zu.
  • Strukturveränderungen verändern auch die Arbeitsprozesse; der Stellenwert der berufsübergreifenden Fähigkeiten nimmt stetig zu und mindert dadurch den Zugang von leistungsschwächeren Schulabgängern in die Berufsbildung.
  • Die Innovationszyklen von Produkten und Leistungen haben sich verkürzt, dadurch wird die Kurzlebigkeit von erlernten fachlichen Kompetenzen erheblich unterstützt. Das Verhältnis von Berufsausbildung und Berufsweiterbildung wird sich verändern. Der Begriff „lebensbegleitendes Lernen" verlangt möglicherweise nach einer Verschmelzung der Aus- und Weiterbildung.

Dynamik ist gefragt

Das Anliegen der neuen Berufsbildungspolitik nach dem neuen Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2003 muss nun dazu führen, die Lehrbetriebe und ihre Ausbildungsbereitschaft zu gewährleisten, respektive sogar zu steigern. Dies soll über ein ausgewogenes und transparentes Kosten-/Nutzenverhältnis realisiert werden. Wenn die Lehrbetriebe erkennen, dass die Ausbildung ihnen mehr Nutzen als Kosten stiftet, so kann für die Volkswirtschaft ein wesentlicher Beitrag geleistet werden. Die Reformen müssen nun so gestaltet werden, dass die Inhalte den sich wandelnden Bedürfnissen der Arbeitswelt schneller angepasst werden können. Dies soll über offenere beziehungsweise flexiblere Rahmenlehrpläne erreicht werden. Die künftige Ausrichtung geht nun von einer, auf der Basis von Grundberufen aufbauenden, zur allgemeinen Berufsfähigkeit führenden, Modularisierung der beruflichen Bildung mit entsprechenden Zertifizierungen und Prüfungen aus. Es bezieht die sehr unterschiedlichen Persönlichkeits- und Leistungsmerkmale der jungen Menschen mit ein und gibt auch jenen eine Chance, die heute zu den eher Schwächeren zählen.
Die sich wandelnden Qualifikationsanforderungen erfordern also ein Umdenken bei der künftigen Ausgestaltung der beruflichen Bildung. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer Berufsausbildung nicht in Einzelberufe, sondern in Berufsfeldern unterteilt. Merkmale für diese Konzeption wären eine breite berufliche Handlungsfähigkeit in einem Berufsfeld, verbunden mit einer speziellen Vertiefung in einem verwandten Beruf. Dass Arbeitsplätze fachlich zunehmend flexibel sein müssen, ist in der Zwischenzeit zu einem Allgemeinplatz geworden. Sowohl in konkreten beruflichen Situationen als auch am Arbeitsplatz gibt es so gut wie keine Möglichkeiten mehr, sich auf einmal erworbene Fähigkeiten, Erfahrungen und feste berufliche Qualifikationssektoren zurück zu ziehen. Die Erwartungen hinsichtlich einer flexiblen Anpassung an immer neue betriebliche Funktionen steigen genauso wie die Anforderungen an berufliche Mobilität und Flexibilität. Nicht mehr berufliche Standardisierungen spezieller fachlicher Fähigkeiten oder analoge Arbeitsplatzspezifikationen geben Beteiligten Sicherheit, sondern maximale fachliche Dynamik und allgemeine Fähigkeiten wie Selbstmanagement, Kreativität, Begeisterungsfähigkeit, Ichstärke und Belastungssärke usw.. Sogar ideell werden in flexiblen Arbeitsformen gewohnte Strukturierungen zur Disposition gestellt und letztlich entgrenzt. Der Begriff „Entgrenzung" wird in der heutigen Zeit zunehmend zur Charakterisierung einer zentralen Qualität des aktuellen soziologischen und ökonomischen Wandels. Veränderte Anforderungen sind: neue Kommunikations- und Informationstechnologien, neue Formen des Lernens, Konzepte zum lebenslangen Lernen.

Trennung von Bildungslehrgängen und Qualifikationsverfahren

Die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung Zug (HFTG) am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug GIBZ kann absolvierte Ausbildungen und im Berufsleben erworbene Qualifikationen mittels einem Kompetenzmanagement-System ermitteln. Diese während dem Erwerbsleben erworbenen Qualifikationen werden bei neuen Aus- und Weiterbildungen berücksichtigt. Das Verfahren unterstützt ausserdem:

  • Prüfungsverfahren zu vereinfachen
  • Lehrgänge zusammen zu legen
  • Berufsfelder darzustellen
Die technische Umsetzung ist das Kompetenzmanagement GIBZ