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Beat Wenger
Das neue Berufsbildungsgesetz ist eingeführt.
In der Geschichte der schweizerischen Berufsbildung kann man zum
ersten Mal von einem eigentlichen Bildungsgesetz sprechen. Das bisher gültige BBG glich eher einer Subventionsgesetzgebung.
Jeder junge Mensch muss sich darauf verlassen dürfen, nach
Abschluss der Schulzeit eine Berufsausbildung beginnen zu können.
Diese Möglichkeit sicher zu stellen, ist eine zentrale Verpflichtung
von Bund und Kantonen, aber auch von der Wirtschaft. Da nun der
direkte Übergang von der Schulzeit in eine Ausbildung vielfach
wegen des unzureichenden Angebots an Ausbildungsplätzen für
einen zunehmend grösseren Anteil der eher lernschwächeren
Jugendlichen erschwert ist, wurden einige Rahmenbedingungen der
Berufsbildung überdacht, damit die Situation für viele
junge Menschen sich verbessern kann. Neue Qualifikationsbedürfnisse
für veränderte Anforderungen zwingen uns, auch über
die Erweiterung von traditionellen Berufsbildern und über die
Schaffung von neuen Berufsfeldern nachzudenken.
Das Aneignen von beruflichen Kompetenzen und Erlangen von beruflichen
Qualifikationen hat die Aufgabe, die Fähigkeiten des Einzelnen
zu entfalten und zu aktiven Teilnehmern an unserer Gesellschaft
und Kultur vorzubereiten. Im Rahmen unseres bisher bewährten
dualen respektive trialen Bildungssystems, bei welchem die Berufsschulen,
die Lehrbetriebe und die Einführungskurse gemeinsam die Verantwortung
für die fachliche Absicherung und auch für die Existenz
des Einzelnen im Berufsleben übernehmen, muss nun die Frage
des ausgewogenen Fachkräftenachwuchses neu diskutiert werden.
Die gegenwärtige Situation in einem deregulierten Markt könnte
wie folgt zusammengefasst werden:
- Es zeichnet sich ein Engpass bei der jungen Generation bezüglich
Vermittlung von Lehrstellen ab, weil es immer weniger Lehrbetriebe
gibt, die den gesamten Ausbildungsumfang - bedingt durch die zunehmende
Spezialisierung - nach festgelegten Ausbildungsbestimmungen anbieten
können.
- Dieser Engpass wird begünstigt, mit dem zunehmenden Abbau
von Ausbildungsplätzen in der Wirtschaft, weil die Ausbildungsbereitschaft
der Betriebe unter anderem auch aus Kostengründen abnimmt.
- Der strukturelle Wandel in der Wirtschaft hat die quantitative
Bedeutung vieler Ausbildungsberufe gemindert. Gleichzeitig nimmt
die Anzahl neu definierter Berufe, welche bedingt durch die wirtschaftliche
Entwicklung (u.a. Spezialisierung) oft als Splitterberufe"
mit wenig Ausbildungsplätzen gelten, stetig zu.
- Strukturveränderungen verändern auch die Arbeitsprozesse;
der Stellenwert der berufsübergreifenden Fähigkeiten
nimmt stetig zu und mindert dadurch den Zugang von leistungsschwächeren
Schulabgängern in die Berufsbildung.
- Die Innovationszyklen von Produkten und Leistungen haben sich
verkürzt, dadurch wird die Kurzlebigkeit von erlernten fachlichen
Kompetenzen erheblich unterstützt. Das Verhältnis von
Berufsausbildung und Berufsweiterbildung wird sich verändern.
Der Begriff lebensbegleitendes Lernen" verlangt möglicherweise
nach einer Verschmelzung der Aus- und Weiterbildung.
Dynamik ist gefragt
Das Anliegen der neuen Berufsbildungspolitik nach dem neuen Berufsbildungsgesetz
vom 13. Dezember 2003 muss nun dazu führen, die Lehrbetriebe
und ihre Ausbildungsbereitschaft zu gewährleisten, respektive
sogar zu steigern. Dies soll über ein ausgewogenes und transparentes
Kosten-/Nutzenverhältnis realisiert werden. Wenn die Lehrbetriebe
erkennen, dass die Ausbildung ihnen mehr Nutzen als Kosten stiftet,
so kann für die Volkswirtschaft ein wesentlicher Beitrag geleistet
werden. Die Reformen müssen nun so gestaltet werden, dass die
Inhalte den sich wandelnden Bedürfnissen der Arbeitswelt schneller
angepasst werden können. Dies soll über offenere beziehungsweise
flexiblere Rahmenlehrpläne erreicht werden. Die künftige
Ausrichtung geht nun von einer, auf der Basis von Grundberufen aufbauenden,
zur allgemeinen Berufsfähigkeit führenden, Modularisierung
der beruflichen Bildung mit entsprechenden Zertifizierungen und
Prüfungen aus. Es bezieht die sehr unterschiedlichen Persönlichkeits-
und Leistungsmerkmale der jungen Menschen mit ein und gibt auch
jenen eine Chance, die heute zu den eher Schwächeren zählen.
Die sich wandelnden Qualifikationsanforderungen erfordern also ein
Umdenken bei der künftigen Ausgestaltung der beruflichen Bildung.
Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer Berufsausbildung nicht
in Einzelberufe, sondern in Berufsfeldern unterteilt. Merkmale
für diese Konzeption wären eine breite berufliche Handlungsfähigkeit
in einem Berufsfeld, verbunden mit einer speziellen Vertiefung in
einem verwandten Beruf. Dass Arbeitsplätze fachlich zunehmend
flexibel sein müssen, ist in der Zwischenzeit zu einem Allgemeinplatz
geworden. Sowohl in konkreten beruflichen Situationen als auch am
Arbeitsplatz gibt es so gut wie keine Möglichkeiten mehr, sich
auf einmal erworbene Fähigkeiten, Erfahrungen und feste berufliche
Qualifikationssektoren zurück zu ziehen. Die Erwartungen hinsichtlich
einer flexiblen Anpassung an immer neue betriebliche Funktionen
steigen genauso wie die Anforderungen an berufliche Mobilität
und Flexibilität. Nicht mehr berufliche Standardisierungen
spezieller fachlicher Fähigkeiten oder analoge Arbeitsplatzspezifikationen
geben Beteiligten Sicherheit, sondern maximale fachliche Dynamik
und allgemeine Fähigkeiten wie Selbstmanagement, Kreativität,
Begeisterungsfähigkeit, Ichstärke und Belastungssärke
usw.. Sogar ideell werden in flexiblen Arbeitsformen gewohnte Strukturierungen
zur Disposition gestellt und letztlich entgrenzt. Der Begriff Entgrenzung"
wird in der heutigen Zeit zunehmend zur Charakterisierung einer
zentralen Qualität des aktuellen soziologischen und ökonomischen
Wandels. Veränderte Anforderungen sind: neue Kommunikations-
und Informationstechnologien, neue Formen des Lernens, Konzepte
zum lebenslangen Lernen.
Trennung von Bildungslehrgängen
und Qualifikationsverfahren
Die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung Zug (HFTG) am Gewerblich-industriellen
Bildungszentrum Zug GIBZ kann absolvierte Ausbildungen und im Berufsleben
erworbene Qualifikationen mittels einem Kompetenzmanagement-System
ermitteln. Diese während dem Erwerbsleben erworbenen Qualifikationen
werden bei neuen Aus- und Weiterbildungen berücksichtigt.
Das Verfahren unterstützt ausserdem:
- Prüfungsverfahren zu vereinfachen
- Lehrgänge zusammen zu legen
- Berufsfelder darzustellen
Die technische Umsetzung ist das Kompetenzmanagement GIBZ
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